Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Februar 2026

Teil B — AGB Studioanmietung / Produktionen (Brixx Loftstudio – Studiovermietung)

1. Mietgegenstand und Nutzung

Die Studios von Brixx Loftstudio stehen für Foto-, Film- und Eventproduktionen sowie ähnliche Aktivitäten zur Verfügung. Die Nutzung ist ausschließlich für den bei der Buchung vereinbarten Zweck gestattet. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Einrichtung und Dekorationen saisonal ändern können. Kunden wird empfohlen, vor der Buchung abzuklären, ob spezielle Dekorationen, Möbelstücke oder Ausstattungen verfügbar sind. Eine Nutzung, die von der vereinbarten Zweckbestimmung abweicht, ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Brixx Loftstudio zulässig. Produktionen oder Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen oder einer Mietdauer von über einem Tag erfordern den Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung. Veranstaltungen unterliegen möglicherweise zusätzlichen AGB und speziellen Stornobedingungen, die in einem separaten Vertrag festgehalten werden. Kunden werden gebeten, die individuellen Vertragsbedingungen rechtzeitig vor der Buchung zu klären. Die Nutzung der Flächen außerhalb der gebuchten Studios, wie beispielsweise der Außenbereiche, ist nur mit vorheriger Zustimmung und Kenntnis von Brixx Loftstudio gestattet. Sollten die Flächen ohne entsprechende Erlaubnis genutzt werden, behält sich Brixx Loftstudio das Recht vor, eine zusätzliche Nutzungsgebühr in Höhe des dreifachen Mietpreises der Außenfläche (Mietpreis + 200 %) zu berechnen, um den Mehraufwand und die ungenehmigte Nutzung abzudecken.

2. Buchung, Zahlung und Stornierung

Buchungen erfolgen über unsere Webseite oder schriftlich per Anfrage und werden erst verbindlich, wenn sie von Brixx Loftstudio schriftlich bestätigt wurden. Bitte beachten Sie, dass unsere Bestätigung in manchen Fällen auch im Spam-Ordner landen kann. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, bitten wir Sie, telefonisch oder per E-Mail bei uns nachzufragen. Brixx Loftstudio übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn die Bestätigung nicht rechtzeitig gesehen wird oder bei spontanen Buchungen die Bestätigung zu kurzfristig oder zu spät eingeht. Kunden wird empfohlen, bei zeitkritischen Buchungen frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um Verzögerungen zu vermeiden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, und die Zahlung ist per Überweisung oder in bar möglich.

Stornobedingungen Studio:

FristAnteil
Bis 30 Tage vor dem Miettermin0 %
29–4 Tage vor dem Miettermin50 %
weniger als 3 Tage vor dem Miettermin100 %

Eine unangekündigte Überziehung der Mietzeit führt zur automatischen Buchung einer zusätzlichen Stunde zum regulären Stundensatz. Zusätzlich kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Für Veranstaltungen können abweichende Stornobedingungen gelten, insbesondere wenn ein separater Vertrag vorliegt. Kunden werden gebeten, sich vor der Buchung über die spezifischen Bedingungen für ihre Veranstaltung zu informieren.

3. Private vs. gewerbliche Nutzung

Private Nutzung umfasst ausschließlich nicht-kommerzielle Zwecke, z. B. persönliche Shootings ohne wirtschaftlichen oder werblichen Hintergrund. Die Bilder dürfen nur für private Zwecke genutzt werden und nicht für Werbung, Marketing oder geschäftliche Zwecke. Ausnahme: Shootings zur Portfolioerweiterung von Kreativen (z. B. Schauspieler, Models, Künstler) gelten als private Nutzung, solange die Bilder nicht aktiv für werbliche oder geschäftliche Zwecke eingesetzt werden (z. B. auf Agentur-Websites, in Casting-Profilen mit Buchungsoption oder für gezieltes Social Media Marketing). Sobald die Bilder zur Eigenvermarktung oder Kundengewinnung genutzt werden, handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung. Gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn die Fotos oder Videos für geschäftliche Zwecke genutzt werden, z. B. für Werbung, Social Media Marketing, Verkaufsförderung, Gewinnspiele oder andere kommerzielle Maßnahmen. Dazu gehört auch die unentgeltliche Nutzung der Bilder für geschäftliche Zwecke oder die Nutzung zur Erhöhung der Reichweite eines Unternehmens oder einer Marke. Folgen einer gewerblichen Nutzung ohne entsprechende Vereinbarung: Sollte eine Nutzung, die unter die gewerbliche Kategorie fällt, ohne vorherige Abstimmung oder die entsprechende Buchung erfolgen, behält sich Brixx Loftstudio das Recht vor, die Rechnung entsprechend anzupassen und nachträglich eine gewerbliche Lizenzgebühr zu erheben.

4. Leistungen und Zusatzkosten

Im Mietpreis enthalten sind die Nutzung des Studios, einschließlich WLAN, Möbeln, Stativen und Requisiten, sowie der Zugang zur Küche, in der eine Auswahl an Getränken bereitsteht (Verfügbarkeit variiert). Eine leichte Endreinigung ist ebenfalls inkludiert. Zusätzlich buchbare Leistungen umfassen:

  • Studioassistenz: Auf Wunsch steht eine Studioassistenz für halbe oder volle Tage zur Verfügung. Diese Leistung wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
  • Zusatzheizungen: Heizkanonen, Elektroheizungen oder Infrarotstrahler können bei Bedarf bereitgestellt werden.
  • Abdunkelung der Studios: Sollte eine Verdunklung der Studios erforderlich sein, wird dies als zusätzliche Dienstleistung angeboten und separat berechnet.
  • Equipmentverleih: Verleih von Kameras, Objektiven, Lichttechnik oder anderem Zubehör.
  • Hintergrundmaterialien: Insbesondere Papierhintergründe in verschiedenen Farben.
  • Zurückräumen von Möbeln: Sollten Möbel und Requisiten nach der Nutzung durch unser Team zurückgestellt werden müssen, wird hierfür eine Servicepauschale berechnet.
  • Mitgebrachte Geräte mit Starkstrombedarf: Selbst mitgebrachte Geräte, die Starkstrom benötigen, wie Heizgeräte oder andere elektrische Geräte, sind kostenpflichtig. Für die Nutzung von Starkstrom wird eine Pauschale von 50 € pro Buchung und Tag berechnet.

Kunden werden gebeten, die Verwendung solcher Geräte im Voraus zu kommunizieren. Kunden werden gebeten, alle gewünschten Zusatzleistungen rechtzeitig im Voraus zu buchen, um deren Verfügbarkeit sicherzustellen.

5. Hausregeln

Die Nutzung des Studios unterliegt strikten Hausregeln: Rauchen ist im gesamten Studio verboten. Raucher können den Aschenbecher am Haupteingang nutzen. Tiere, Nebelmaschinen, Konfetti oder ähnliche Materialien dürfen nur nach vorheriger Absprache eingesetzt werden. Der Einsatz von Konfetti, Tapes zur Markierung oder ähnlichem ist nicht gestattet, da solche Materialien Rückstände oder Schäden am Bodenbelag verursachen können. Sollte dennoch ohne Erlaubnis Konfetti oder Tape verwendet werden, behält sich Brixx Loftstudio das Recht vor, zusätzliche Gebühren für den erhöhten Reinigungsaufwand oder notwendige Reparaturen in Rechnung zu stellen. Möbel und Requisiten müssen stets vorsichtig behandelt und nach Gebrauch an ihren ursprünglichen Platz zurückgestellt werden. Kunden sind dazu angehalten, ihre Nutzung des Studios so zu gestalten, dass keine übermäßigen Verschmutzungen entstehen. Für Schäden oder Verschmutzungen, die nur durch Renovierungsarbeiten wie Streichen oder aufwendige Reparaturen behoben werden können, werden der Zeitaufwand sowie die Materialkosten in Rechnung gestellt. Zerkratzte Möbel, zerbrochene Gläser oder anderweitig beschädigtes Inventar werden mit einem angemessenen Betrag für die Wiederbeschaffung, Reparatur oder Wertminderung berechnet.

6. Nutzung der Hohlkehlen

Die Hohlkehlen sind empfindliche Studioeinrichtungen, die besonderen Schutz erfordern. Straßenschuhe sind auf der weißen Fläche nicht gestattet. Kunden und ihre Teams müssen Überzieher oder geeignetes Schuhwerk tragen. Es ist darauf zu achten, dass keine Gegenstände oder Personen die Rundung der Hohlkehle belasten. Tapes oder andere Materialien, die Rückstände hinterlassen oder die Fläche beschädigen könnten, sind strengstens verboten. Ebenso ist es untersagt, Gegenstände über den Boden zu ziehen, da dies zu Beschädigungen führen kann. Alle Gegenstände sind vorsichtig anzuheben und abzusetzen. Verschmutzungen sind sofort vorsichtig mit einem feuchten Tuch zu reinigen; dabei dürfen keine aggressiven Reinigungsmittel oder harte Schwämme verwendet werden.

7. Tonsicherheit

Das Studio ist nur bedingt tonsicher. Es können Geräusche durch Heizungen oder andere Quellen auftreten. Kunden werden darauf hingewiesen, dass Brixx Loftstudio keine Haftung für Beeinträchtigungen übernimmt, die durch solche Geräusche entstehen. Für Buchungen, bei denen Tonaufzeichnungen eine absolute Stille erfordern, kann es notwendig sein, das andere Studio im Gebäude während der Mietzeit zu blockieren. In solchen Fällen wird ein Aufschlag von 33% auf den Mietpreis berechnet, um die exklusive Nutzung sicherzustellen. Dies ist erforderlich, da parallele Buchungen im Ober- oder Untergeschoss stattfinden könnten. Kunden werden gebeten, diesen Bedarf bei der Buchung rechtzeitig mitzuteilen.

8. Heizung im Winter

Im Winter wird das Studio durch eine Grundheizung beheizt. Aufgrund der Raumhöhe und der Isolierung der Studios können Temperaturschwankungen auftreten. Zusatzheizungen wie Heizkanonen, Elektroheizungen oder Infrarotstrahler können bei extremen Temperaturen erforderlich sein und müssen im Voraus gebucht werden. Kunden werden gebeten, dies rechtzeitig mitzuteilen, da außerhalb der Geschäftszeiten nicht immer Personal vor Ort ist.

9. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit entstehen, unabhängig davon, ob diese durch den Mieter, seine Gäste oder Dritte verursacht wurden. Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden. Wird ein Schaden nicht vom Mieter selbstständig gemeldet und stattdessen erst von uns festgestellt, behält sich Brixx Loftstudio das Recht vor, zusätzlich zur Schadensregulierung eine Bearbeitungsgebühr für den erhöhten administrativen Aufwand zu erheben.

10. Equipmentverleih

Für die Ausleihe von Equipment ist eine Kaution zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Wert des Equipments. Vor der Übergabe und Rückgabe wird der Zustand des Equipments dokumentiert. Der Kunde ist verpflichtet, den Zustand bei Übernahme zu überprüfen und Schäden zu melden. Im Falle von Schäden, Verlust oder Wertminderung haftet der Mieter. Die Kosten für Reparaturen, Ersatz oder Wertminderung werden auf Basis eines Gutachtens festgelegt.

11. Videoüberwachung

Die Studioflächen sowie der Eingangsbereich werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Videoüberwachung dient dem Schutz des Eigentums, der Prävention von Straftaten sowie der Aufklärung von Diebstahl oder Vandalismus. Die Aufnahmen werden für 48 Stunden gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine Vorfälle festgestellt werden, die eine längere Speicherung rechtfertigen. Die Videoüberwachung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Videoüberwachung wird durch gut sichtbare Hinweise deutlich gemacht. Die aufgezeichneten Daten werden ausschließlich für die genannten Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Aufklärung von Straftaten oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich.

12. Checkliste und zusätzliche Gebühren

Beim Betreten und insbesondere vor dem Verlassen des Studios ist die bereitgestellte Checkliste sorgfältig abzuarbeiten. Diese umfasst unter anderem:

  • Das Ausschalten aller Lichter, Ventilatoren und der Musik.
  • Das ordnungsgemäße Verschließen aller Fenster und Türen.
  • Das Zurückstellen von Möbeln und Requisiten an ihren ursprünglichen Platz.

Sollten diese Vorgaben nicht eingehalten werden, behält sich Brixx Loftstudio das Recht vor, zusätzliche Gebühren zu erheben. Diese können etwa durch erhöhten Stromverbrauch, zusätzlichen Reinigungsaufwand oder notwendige Anfahrten unseres Teams entstehen.

Teil C — AGB Veranstaltungen / Events (Brixx Loftstudio)

Diese AGB gelten für die Vermietung und Nutzung von Räumen des Brixx Loftstudios sowie für damit verbundene Leistungen (z. B. Getränke-Service, Personal, Equipment) im Rahmen von Veranstaltungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

1. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde unser Angebot schriftlich (z. B. per E-Mail) annimmt oder die Buchung bestätigt wird. Maßgeblich sind das Angebot, diese AGB sowie ggf. zusätzliche Hausregeln/Sicherheitsvorgaben, die wir dem Kunden mitteilen.

2. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem angenommenen Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen (z. B. zusätzliches Personal, Zusatz-Equipment, längere Nutzungszeit) sind zusätzlich zu vergüten. Leistungen können u. a. enthalten: Raummiete, Blockierungszeiten, Getränkepauschalen, Servicepersonal, Reinigung, Auf- und Abbau, Logistik/Transport, Verbrauchsmaterial sowie Technik/Inventar.

3. Nutzungszeit, Auf- und Abbau, Übergabe

Die im Angebot vereinbarte Nutzungszeit ist verbindlich. Soweit im Angebot festgelegt, umfasst die maximale Nutzungszeit Auf- und Abbau sowie eine besenreine Übergabe. Bei Überschreitung der vereinbarten Nutzungszeit dürfen wir zusätzliche Stunden gemäß Angebot/Preisliste berechnen. Dies gilt auch, wenn Aufbau/Abbau oder Abreise des Kunden/der Gäste die Nutzungszeit verlängert.

4. Preise, Umsatzsteuer, Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als brutto bezeichnet. Rechnungen sind innerhalb der im Angebot genannten Frist fällig. Wir dürfen bei Zahlungsverzug Verzugszinsen und Mahnkosten nach den gesetzlichen Regelungen berechnen. Wir können angemessene Vorauszahlungen/Anzahlungen verlangen. Bei Nichterfüllung von Zahlungsfälligkeiten sind wir berechtigt, Leistungen zurückzuhalten.

5. Teilnehmerzahl, Mindestabnahme, Bestellstichtag

Die Abrechnung erfolgt nach der im Angebot vereinbarten/gebuchten Teilnehmerzahl. Eine Mindestabnahme kann vereinbart werden; in diesem Fall gilt mindestens die Mindestabnahme als Abrechnungsgrundlage. Reduzierungen der Teilnehmerzahl sind bis spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach der gebuchten Teilnehmerzahl (mindestens nach vereinbarter Mindestabnahme). Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Erhöhungen der Teilnehmerzahl sind – vorbehaltlich Verfügbarkeit – bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich und werden entsprechend zusätzlich berechnet. Für Leistungen, die bereits disponiert oder eingekauft/bestellt wurden (insbesondere Getränke, Verbrauchsmaterial, externes Personal, Technik, Catering, Mietmobiliar, Logistikleistungen), trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten, soweit diese nicht stornierbar sind oder uns nicht gutgeschrieben werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Hausregeln (u. a. Rauchen, Konfetti, Umgang mit Inventar)

Rauchen ist im gesamten Studio untersagt. Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen außerhalb des Studios gestattet. Bei Verstößen dürfen wir eine Sonderreinigung sowie ggf. eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen. Nebelmaschinen, Konfetti, Glitzer, Konfettikanonen, Tapes zur Markierung sowie vergleichbare Materialien/Effects sind nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe zulässig. Materialien, die Rückstände hinterlassen oder den Bodenbelag/Inventar beschädigen können, sind untersagt. Wird ohne Freigabe Konfetti/Tape oder vergleichbares Material eingesetzt, dürfen wir den hierdurch entstehenden Mehraufwand (Sonderreinigung, Reparaturen, Ausfallzeiten) nach Aufwand berechnen. Möbel und Requisiten sind vorsichtig zu behandeln und – soweit nichts anderes vereinbart ist – zum Ende der Nutzungszeit an ihren ursprünglichen Platz zurückzustellen. Für zerkratzte/beschädigte Möbel, zerbrochenes Inventar (z. B. Gläser) oder sonstige Beschädigungen berechnen wir Reparatur, Ersatzbeschaffung oder Wertminderung. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Werden Schäden nicht gemeldet und erst später von uns festgestellt, können wir zusätzlich zur Schadensregulierung eine Bearbeitungsgebühr für den erhöhten administrativen Aufwand berechnen.

7. Getränke und Catering

Getränke- und Serviceleistungen werden gemäß Angebot bereitgestellt. Bei Pauschalen beziehen sich Umfang, Dauer und Sortiment auf die Angebotsspezifikation. Verlängerungen oder zusätzlicher Verbrauch können wir nach den im Angebot genannten Sätzen berechnen (z. B. Getränke pro Person und Stunde, Personal pro Stunde oder nach Verbrauch). Das Mitbringen eigener Speisen/Getränke ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig und kann mit Korkgeld/Handlingpauschalen verbunden sein.

8. Versicherung

Bei Veranstaltungen/Produktionen mit mehr als 20 Personen oder einer Mietdauer von über einem Tag können wir den Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung verlangen. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen; andernfalls sind wir berechtigt, die Durchführung abzulehnen.

9. Checkliste und zusätzliche Gebühren

Beim Verlassen der Location sind die vereinbarten Übergabe-/Checklistenpunkte einzuhalten (z. B. Ausschalten von Licht/Musik, Verschließen von Fenstern/Türen, besenreine Übergabe, Zurückstellen von Möbeln). Werden Checklistenpunkte nicht eingehalten und entsteht dadurch Mehraufwand (z. B. zusätzliche Anfahrt, erhöhter Stromverbrauch, Aufräum-/Reinigungsaufwand), dürfen wir diesen Mehraufwand zusätzlich berechnen.

10. Kaution / Sicherheitsleistung

Wir sind berechtigt, für Veranstaltungen eine Kaution/Sicherheitsleistung zu verlangen. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot. Die Kaution dient der Absicherung von Schäden, Sonderreinigung, Überziehung der Nutzungszeit, fehlender Rückgabe von Inventar/Leergut sowie sonstigen vom Kunden zu vertretenden Mehrkosten. Die Rückzahlung erfolgt nach Abschluss der Prüfung, in der Regel innerhalb von 7 bis 14 Werktagen, soweit keine offenen Forderungen bestehen. Bei offenen Forderungen sind wir berechtigt, diese mit der Kaution zu verrechnen.

11. Fundsachen

Für vom Kunden oder Gästen zurückgelassene Gegenstände (Fundsachen) übernehmen wir keine Haftung. Fundsachen werden – soweit praktikabel – bis zu 14 Kalendertage nach der Veranstaltung aufbewahrt. Danach dürfen wir Fundsachen entsorgen oder spenden. Ein Versand von Fundsachen erfolgt nur auf Wunsch und gegen Erstattung der Versand- und Bearbeitungskosten.

12. Terminverschiebung / Umbuchung

Eine Terminverschiebung (Umbuchung) ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns möglich und setzt voraus, dass der neue Termin verfügbar ist. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Bei Umbuchung berechnen wir eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10 % der Netto-Vertragssumme, mindestens 150,00 € netto. Erfolgt die Umbuchung innerhalb von 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, beträgt die Umbuchungsgebühr 20 % der Netto-Vertragssumme, mindestens 250,00 € netto. Bereits angefallene bzw. veranlasste Fremdkosten (z. B. eingekauftes/bestelltes Material, externes Personal, Technik, Catering, Mietmobiliar, Logistikleistungen) sind unabhängig von der Umbuchungsgebühr in tatsächlicher Höhe zu erstatten, soweit sie nicht stornierbar sind oder uns nicht gutgeschrieben werden. Wird innerhalb von 12 Monaten kein Ersatztermin verbindlich vereinbart oder wird die Umbuchung erneut aufgehoben, gilt dies als Stornierung; es gelten dann die Stornobedingungen.

13. Rücktritt/Stornierung durch den Kunden

Eine Stornierung/der Rücktritt bedarf der Schriftform (E-Mail ausreichend). Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei uns. Bei Stornierung/Rücktritt durch den Kunden sind wir berechtigt, eine pauschale Ausfallentschädigung zu verlangen.

Stornostaffel Event (bezogen auf Netto-Vertragssumme):

FristAnteil
bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn25 %
bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn50 %
bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn75 %
bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn85 %
weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn90 %
weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen95 %

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten; in diesem Fall können wir statt der Pauschale den höheren Schaden geltend machen. Bereits entstandene bzw. veranlasste Fremdkosten (z. B. eingekauft/bestelltes Material, externes Personal, Technik, Catering, Mietmobiliar, Logistikleistungen) werden – soweit nicht bereits in der Pauschale enthalten – zusätzlich in tatsächlicher Höhe berechnet, soweit sie nicht stornierbar sind oder uns nicht gutgeschrieben werden. Soweit es uns gelingt, den stornierten Termin ganz oder teilweise anderweitig zu vermieten, rechnen wir die hierdurch erzielten Einnahmen auf die Ausfallentschädigung an, soweit und in dem Umfang, in dem dadurch eine Doppelvergütung vermieden wird.

14. Ausfall / Höhere Gewalt

Bei Ereignissen außerhalb unseres Einflusses (z. B. Stromausfall, behördliche Anordnungen, extreme Wetterlagen, Pandemien, Streiks), die die Durchführung wesentlich beeinträchtigen, können beide Seiten angemessene Anpassungen vereinbaren. Wir haften nicht für Leistungsausfälle, die wir nicht zu vertreten haben. Bereits erbrachte Leistungen/angefallene Kosten sind zu vergüten.

15. Haftungsbeschränkung des Studios

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für mitgebrachte Gegenstände des Kunden und seiner Gäste übernehmen wir keine Obhut oder Haftung.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten verarbeiten wir zur Vertragsabwicklung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Weitere Informationen stellen wir auf Anfrage oder über unsere Datenschutzhinweise bereit.

17. Kameraüberwachung / Videoaufzeichnung

Im Brixx Loftstudio erfolgt in ausgewählten Bereichen eine Videoüberwachung durch fest installierte Kameras zum Schutz der Räume und des Inventars, zur Wahrung des Hausrechts sowie zur Aufklärung von Schäden, Missbrauch, Vertragsverstößen oder Straftaten (z. B. Diebstahl, Vandalismus). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Eine Tonaufzeichnung findet nicht statt. Es erfolgt keine biometrische Auswertung oder Gesichtserkennung. Sanitär- und Umkleidebereiche werden nicht videoüberwacht. Die Videoüberwachung ist durch deutlich sichtbare Hinweisschilder im Eingangsbereich und in den überwachten Bereichen gekennzeichnet. Die Aufzeichnungen werden grundsätzlich automatisiert nach spätestens 48 Stunden gelöscht, sofern kein konkreter Vorfall eine vorübergehende Sicherung zur Beweissicherung erforderlich macht. In diesem Fall werden relevante Sequenzen nur solange gespeichert, wie dies zur Durchsetzung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche bzw. zur Klärung des Vorfalls erforderlich ist, und anschließend gelöscht. Zugriff auf die Aufnahmen haben ausschließlich autorisierte Personen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht und nur, sofern dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Weitere Informationen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen vor Ort und auf der Website.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hannover. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.